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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, sofern die Vertragsparteien im Einzelnen nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Andere Geschäfts- oder Lieferbedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrages, auch nicht in dem Fall, dass sie auf Unterlagen der anderen Partei mit abgedruckt sind, und der Verkäufer/Käufer ihrer Rechtswirksamkeit nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. Inhalt von Verträgen
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Sie werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. Änderungen, Ergänzungen sowie vertragsgestaltende oder auf die Beendigung eines Vertrages zielende Erklärungen bedürfen der Schriftform.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgeblich sind die im Vertrag vereinbarten Preise. Die Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Fälligkeitsfrist zu begleichen. Bei Fristüberschreitung ohne das Zahlungsziel zu erreichen, werden auf den Kaufpreis Zinsen nach dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank plus 3% berechnet. Der Käufer darf nur unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen aufrechnen. Sollten wir feststellen, dass der Käufer in die Gefahr gerät den Kaufpreis nicht zahlen zu können oder er in Zahlungsrückstand gelangt, so werden unsere Forderungen gegen ihn sofort fällig. In einem solchen Fall sind wir berechtigt die noch zu liefernde Ware zurückzubehalten oder schon gelieferte Ware zurückzunehmen. Außerdem können wir die Weiterverarbeitung der gelieferten Ware untersagen.

4. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen in unserem Eigentum. Bei der Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Waren beim Käufer erlangen wir Eigentum an der neuen Sache, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung unserer Ware mit anderen Waren des Käufers, erwerben wir Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu anderen Waren. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Käufer endet durch Widerruf seitens des Verkäufers bei nachhaltiger erheblicher Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, spätestens jedoch mit Zahlungseinstellung der uns zustehenden Gelder bzw. bei Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen. Bei Weiterveräußerung von Waren an denen wir Eigentum oder Miteigentum besitzen, wird die erlangte Forderung hiermit an uns angetreten. Der Käufer ist ermächtigt die abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt. Dieses Recht erlischt bei Widerruf, spätestens bei Zahlungsverzug des Käufers bzw. bei erheblicher Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers. Eine Pfändung von Vorbehaltsware ist unzulässig. Der Käufer hat den Verkäufer bei Pfändungen sofort zu unterrichten. Der Käufer muss Dritte auf unsere Eigentumsrechte hinweisen. Der Käufer muss die Vorbehaltsware unentgeltlich verwahren und sie gegen z.B. Feuer, Wasser, Diebstahl im üblichen Rahmen versichern.

5. Lieferbedingungen
Die von uns genannten Lieferfristen gelten nur, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nachkommt. Sollte uns oder unseren Vorlieferanten die Erfüllung der Pflichten durch den Eintritt unvorhergesehener Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Unfälle oder sonstige Betriebsstörungen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich sein, so fällt die Lieferpflicht für die Dauer der Behinderung weg. Dies soll auch gelten, falls wir uns zu diesem Zeitpunkt im Verzug befinden sollten. Wird uns die Lieferung der Waren durch solche unvorhergesehenen Ereignisse unmöglich oder unzumutbar, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dasselbe Recht steht dem Käufer zu, falls ihm die Abnahme aufgrund der Verzögerung nicht zugemutet werden kann. Für den Fall, dass sich der Verkäufer in Verzug befindet, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen. Sollte nach Ablauf dieser Frist noch keine vollständige Lieferung erfolgt sein, so kann der Käufer für die noch nicht gelieferten Waren vom Vertrag zurücktreten. Ansonsten haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch im Bezug auf seine Erfüllungsgehilfen.

6. Gewährleistung
Nach Eintreffen der Waren am Bestimmungsort ist diese sofort vom Käufer auf etwaige Mängel hin zu untersuchen. Diese Pflicht bezieht sich auch auf die Zusendung von Mustern. Der Käufer hat den Mangel unverzüglich schriftlich an uns mitzuteilen, spätestens jedoch 14 Tage nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. Der Käufer muss uns die Gelegenheit geben von dem Mangel Kenntnis zu erlangen, gegebenenfalls hat er uns eine Probe der mangelhaften Ware zuzuschicken. Sollten Mängel festgestellt werden, so können wir die mangelhafte Ware zurücknehmen, sie ersetzen oder sind stattdessen berechtigt sie nachzubessern. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

7. Gerichtstand/anzuwendendes Recht
Gerichtstand für die Verpflichtung des Käufers ist Berlin. Wir sind auch berechtigt eine etwaige Klage gegen den Käufer an dessen allgemeinen Gerichtstand zu erheben. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8. Gerichtstand/anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist der Sitz des Verkäufers.

9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder es werden, so bleiben die anderen Regelungen unberührt.